Förderberatung

Beratung kann gefördert werden.

Mobilim ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle als Beratungsunternehmen gelistet. Auch kleine gewerbliche Gastgeberbetriebe können für eine Beratungsförderung infrage kommen. Ob Ihr Unternehmen und Vorhaben die Voraussetzungen erfüllen, prüfen wir vorab unverbindlich.

Morgennebel über dem Spreewald
Wer bekommt die Förderung

Auch kleine Gastgeberbetriebe können infrage kommen.

Auch Einzelunternehmen mit einer gewerblich vermieteten Ferienwohnung können für eine Förderung infrage kommen. Wir prüfen die Voraussetzungen für Ihren Betrieb und das geplante Vorhaben. Ein Gewerbeschein allein ist keine Förderzusage.

Je nach Standort kommen Fördersätze von 50 oder 80 Prozent infrage. Welcher Satz und Höchstbetrag für Sie gelten und ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, prüfen wir individuell.

Fördermöglichkeit kostenlos prüfen →

Rechenbeispiel
Beratungshonorar3.500 €
Zuschuss bei 80 %− 2.800 €
Ihr Eigenanteil700 €

Beispiel für einen förderfähigen Betrieb in den neuen Bundesländern, Beträge netto. Fördersatz, Höchstbetrag und Förderfähigkeit hängen von Standort, Unternehmen und Vorhaben ab. Die Entscheidung trifft allein das BAFA.

Die Reihenfolge

Hier wird die Förderung am häufigsten verspielt.

Antragstellung und Informationsschreiben müssen vor dem Abschluss des Beratungsvertrags und vor Beratungsbeginn liegen. Bis dahin stimmen wir nur das Angebot ab und prüfen die Voraussetzungen unverbindlich. Es erfolgen keine verbindliche Beauftragung und kein inhaltlicher Beratungsbeginn.

  1. Kostenlose Vorprüfung

    Wir schauen uns Ihren Betrieb an: Größe, Rechtsform, Standort, ob in den letzten Jahren schon Beratungen gefördert wurden. Das kostet Sie nichts und verpflichtet zu nichts.

  2. Antrag stellen

    Vor dem Vertrag. Immer.

    Welche Unterstützung Mobilim bei Antragstellung und Nachweisen übernimmt, vereinbaren wir ausdrücklich. Sie bleiben Antragsteller und stellen die erforderlichen Angaben und Nachweise bereit.

  3. Informationsschreiben abwarten

    Nach Eingang des Informationsschreibens können Beratungsvertrag und Beratung beginnen. Das Informationsschreiben ist noch keine Förderzusage.

  4. Beratungsvertrag und Start

    Jetzt geht es los: Bestandsaufnahme, Analyse, Strategie, Maßnahmenplan.

  5. Bericht und Verwendungsnachweis

    Bei einer als BAFA-förderfähig beauftragten Beratung erhalten Sie einen Beratungsbericht. Bei den Nachweisen unterstützen wir Sie im ausdrücklich vereinbarten Umfang. Über Bewilligung und Auszahlung entscheidet die zuständige Stelle nach Prüfung. Das Beratungshonorar wird nach dem vereinbarten Zahlungsplan fällig, unabhängig von der Auszahlung eines Zuschusses.

Inhalt

Was in der geförderten Beratung steckt.

Beratungsziel, Umfang, Termine und schriftliche Ergebnisse werden im Auftrag festgelegt. Sie treffen die unternehmerischen Entscheidungen. Rechts- und Steuerberatung sind nicht Bestandteil der Leistungen. AGB lesen

Wir erarbeiten mit Ihnen

  • Die wirtschaftliche Ausgangslage — was Ihre Unterkunft heute wirklich einbringt, nach allen Kosten.
  • Positionierung und Zielgruppe — für wen ist Ihre Unterkunft die richtige, und wo sucht diese Zielgruppe?
  • Vertriebskanäle und Direktbuchung — welche Portale sich lohnen und was eine eigene Buchungsseite bringt.
  • Preis- und Aufenthaltsstrategie über das ganze Jahr, nicht nur für die Hochsaison.
  • Anforderungen an Systeme und Abläufe — was Sie brauchen, bevor irgendetwas gekauft wird.
  • Maßnahmenplan in der Reihenfolge, in der sich die Schritte rechnen.

Nicht Teil der Beratung

  • Die technische Umsetzung — das ist ein eigener Auftrag, der auf der Beratung aufbaut.
  • Der Bau einer Website oder das Einrichten von Systemen.
  • Laufende Betreuung im Betrieb.

Technische Einrichtung, Inseratserstellung, Websitebau, operative Preissteuerung, Gästekommunikation und Co-Hosting sind eigenständige Leistungen. Sie werden gesondert beauftragt und abgerechnet. Das geförderte Beratungshonorar wird nicht mit späteren Umsetzungs- oder Co-Hosting-Honoraren verrechnet.

Häufige Fragen

Was Gastgeber zur Förderung fragen.

Muss ich eine GmbH haben?

Nein. Auch Einzelunternehmen und kleine gewerbliche Gastgeberbetriebe können infrage kommen. Ob Ihr Unternehmen und das Vorhaben die Fördervoraussetzungen erfüllen, prüfen wir vorab unverbindlich.

Wie lange dauert das Verfahren?

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Verfahren und den erforderlichen Unterlagen ab. Einen festen Zeitraum können wir nicht zusagen. Der Beratungsvertrag wird erst nach Eingang des Informationsschreibens geschlossen; vorher beginnt die Beratung nicht.

Bekomme ich die Förderung sicher?

Nein, die Entscheidung trifft allein das BAFA. Wir prüfen vorab die Voraussetzungen und achten auf die Reihenfolge — mehr kann niemand zusagen. Wenn die Prüfung ergibt, dass es nicht passt, sagen wir es Ihnen und schlagen einen anderen Weg vor.

Kann ich die Förderung mehrfach nutzen?

Mehrere in sich abgeschlossene Beratungen sind möglich, allerdings begrenzt pro Jahr und insgesamt. Jedes Vorhaben braucht eine eigene inhaltliche Begründung — aus einer Beratung lassen sich nicht einfach zwei machen.

Und wenn ich privat vermiete?

Dann greift diese Förderung nicht. Für Sie gibt es zwei Wege: die Gastgeber-Sprechstunde für 390 € oder die Einrichtung ab 1.500 €. Zu den Leistungen →

Kostenlos & unverbindlich

Lassen Sie uns zuerst prüfen, ob es für Sie passt.

Die Vorprüfung läuft in der Potenzialanalyse mit. Sie müssen dafür nichts Zusätzliches ausfüllen.